Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prometeo Accounting & Consulting GmbH · 13.10.2026 · v3
Anfrage und Richtpreis sind unverbindlich. Ein Mandat und die Übernahme von Fristen entstehen erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung. Diese AGB werden beim Mandatsabschluss vereinbart.
Textfassung herunterladen1. Parteien und Einbeziehung
Diese AGB, Version 13.10.2026, Fassung 3, gelten für ausdrücklich unter Einbeziehung dieser Fassung vereinbarte Mandate zwischen Prometeo Accounting & Consulting GmbH, Im Zöpfli 1, 6004 Luzern, Schweiz (CHE-289.994.315), und ihren Kunden. Kontakt: info@prometeo-treuhand.ch, +41 41 511 25 86. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Die blosse Nutzung der Website, eine Anfrage oder ein Rechnerergebnis begründen kein Mandat. Vor Vertragsabschluss erhält der Kunde die AGB zum Lesen und Speichern. Änderungen gelten nicht rückwirkend oder allein durch Schweigen.
2. Auftrag und Abgrenzung
Zum Beratungsangebot gehören nationale und internationale Unternehmensberatung; Beratung bei der Gründung Schweizer GmbHs und AGs; Holding- und Konzernstrukturierung für Schweizer und ausländische Unternehmer; rechtmässige Steueroptimierung und Steuerplanung; betriebswirtschaftliche Beratung; Beratung bei Umstrukturierungen und Rechtsformwechseln; Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie die Koordination mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren externen Fachpersonen. Massgeblich für die regulatorische Abgrenzung ist Ziffer 2a. Leistungen, Zeitraum, Verantwortlichkeiten, Honorar und übernommene Fristen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Nur ausdrücklich beauftragte Leistungen sind geschuldet. Rechtsvertretung und ausländische Steuerberatung sind nicht eingeschlossen, sofern sie nicht separat vereinbart und rechtlich zulässig sind. Eine Vollmacht wird gesondert erteilt. Gesetzliche Sorgfalts-, Treue- und Informationspflichten bleiben bestehen; ein bestimmter Steuerentscheid, eine Steuerersparnis oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden nicht garantiert.
2a. Unternehmensberatung und regulatorische Abgrenzung (GwG/SRO)
Prometeo Accounting & Consulting GmbH erbringt insbesondere Beratungsdienstleistungen zur Unternehmensgründung und -strukturierung, Holding- und Konzernorganisation sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Optimierung («International Corporate Structuring & Swiss Holding Advisory»). Diese Geschäftsfelder werden nicht allein wegen eines möglichen GwG-Bezugs oder eines ausländischen Kunden ausgeschlossen.
Ob ein konkreter Mandatsteil unterstellt ist, bestimmt sich nach der tatsächlich vorgesehenen und ausgeübten Tätigkeit, insbesondere Art. 2 Abs. 3, 3bis und 3ter, Art. 2a Abs. 6 und Art. 14 GwG (SR 955.0) sowie Art. 12d GwV (SR 955.01), Stand 1. Oktober 2026. Finanzintermediation ist gesondert zu prüfen. Die Beraterunterstellung nach Art. 2 Abs. 3bis betrifft die berufsmässige Mitwirkung für Dritte an finanziellen Transaktionen einschliesslich Mittelbeschaffung bei den dort bezeichneten Rechtsvorgängen. Dazu zählen unter anderem die Gründung nicht operativer Schweizer Rechtseinheiten oder von Rechtseinheiten im Ausland, Führung und Verwaltung sowie Einlagen und Ausschüttungen nicht operativer Rechtseinheiten und der Kauf oder Verkauf von Rechtseinheiten durch eine nicht operative Rechtseinheit. Art. 12d GwV erfasst einen kausalen Beratungsbeitrag zum betreffenden Rechtsvorgang; fehlende Verfügungsmacht über Kundengelder allein schliesst eine Beraterunterstellung nicht aus. Die berufsmässige Bereitstellung von Adressen oder Räumen als Domizil oder Sitz für mehr als sechs Monate ist zusätzlich nach Art. 2 Abs. 3ter zu prüfen. Gesetzliche Ausnahmen und die Voraussetzungen der Berufsmässigkeit werden im Einzelfall berücksichtigt.
Nach Art. 2a Abs. 6 sind Rechtseinheiten nicht operativ, wenn sie nicht für den Betrieb oder die Unterstützung operativer Tätigkeiten eines Unternehmens oder Konzerns gegründet oder unterhalten werden. Eine Holding mit tatsächlicher Funktion für einen operativen Konzern ist deshalb nicht allein wegen ihrer Holdingfunktion als nicht operativ einzustufen. Für Sitzgesellschaften im Bereich der Finanzintermediation ist zusätzlich die eigenständige Abgrenzung nach Art. 6 Abs. 2–3 GwV zu beachten. Der Name «Holding», ein Schweizer Sitz oder die Nationalität der Beteiligten begründen keine pauschale Ausnahme; bei der Gründung ausländischer Rechtseinheiten ist Art. 2 Abs. 3bis lit. b nicht auf nicht operative Einheiten begrenzt. Auch ein in der Schweiz ansässiger Geschäftsführer, der Handelsregistereintrag durch Dritte oder die Mitwirkung externer Fachpersonen befreien den eigenen Beratungsbeitrag nicht automatisch.
Dienstleistungen, für die eine GwG-Unterstellung, ein SRO-Anschluss oder eine sonstige regulatorische Bewilligung erforderlich ist, werden nur angeboten und erbracht, wenn sämtliche für Prometeo erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Zulassung oder ein Anschluss wird mit diesen AGB nicht zugesichert. Vor Beginn regulatorisch relevanter Leistungen wird deren Zulässigkeit abgeklärt und der Leistungsumfang festgelegt. Prometeo darf betroffene Mandate oder Mandatsteile ablehnen, bis zur Klärung aussetzen, im Einvernehmen rechtmässig begrenzen oder an entsprechend qualifizierte bzw. zugelassene externe Fachpersonen verweisen. Eine externe Beauftragung ersetzt weder eigene Pflichten noch die Prüfung des eigenen Beitrags; eindeutig abgrenzbare, zulässige Leistungen können weiter erbracht werden.
Kunden stellen die zur Einordnung erforderlichen zutreffenden Angaben zu Zweck, Tätigkeit, Struktur, Beteiligten und Transaktionen bereit und melden relevante Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf eine gesetzeswidrige Ausführung. Bereits entstandene gesetzliche Pflichten, insbesondere Abklärungs-, Sorgfalts-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, Informationsverbote sowie Einschränkungen der Mandatsbeendigung, bleiben unberührt. Diese Klausel begründet keine Befreiung von der gesetzlichen Unterstellung; Art. 404 OR und sonstiges zwingendes Recht bleiben vorbehalten.
2b. Revision ausschliesslich durch externe Revisionsstelle
Prometeo führt selbst weder ordentliche noch eingeschränkte Revisionen oder andere gesetzliche Revisionsprüfungen durch und erteilt keine Prüfungsurteile. Soweit eine Revision nötig oder gewünscht ist, wird eine unabhängige externe, für die jeweilige Prüfung zugelassene Revisionsstelle beigezogen. Massgeblich sind insbesondere Art. 727–729 und 730 OR sowie Art. 3 RAG (SR 221.302). Die gesetzlich zuständigen Organe des Kunden nehmen eine erforderliche Wahl vor. Prometeo koordiniert die Beauftragung nur nach ausdrücklicher Vollmacht und vorgängiger Freigabe von Prüfer, Umfang und Kosten durch den Kunden, grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Sämtliche vereinbarten Revisionshonorare, Auslagen und anwendbaren Steuern trägt der Kunde; sie sind im Treuhandhonorar nicht enthalten. Eine eigene Koordinationsvergütung wird separat vereinbart. Prüfung und Prüfungsurteil liegen bei der externen Stelle; die Verantwortung von Prometeo für eigene Auswahl-, Koordinations- oder sonstige Pflichtverletzungen bleibt bestehen.
3. Mitwirkung und Fristen
Der Kunde liefert vollständige, zutreffende und rechtzeitig geordnete Unterlagen, nennt bekannte Fristen und Änderungen und prüft zur Freigabe vorgelegte Angaben. Prometeo darf grundsätzlich auf diese Angaben vertrauen, muss erkennbare Widersprüche jedoch abklären. Ohne ausdrückliche Bestätigung übernimmt Prometeo durch den Empfang einer Nachricht keine Fristwahrung. Nach Mandatsannahme weist Prometeo auf erkennbare Hindernisse und drohende Fristversäumnisse hin. Verzögerungen oder Zusatzaufwand infolge fehlender Mitwirkung werden transparent angezeigt und Mehrkosten vorab vereinbart. Eigene Pflichtverletzungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
4. Honorar und Zusatzleistungen
Massgebend ist die vereinbarte Offerte oder der vereinbarte Stundenansatz mit Aufwandsschätzung. Websitepreise sind Richtpreise pro Steuerjahr; Endpreis und Umfang werden vor Beginn bestätigt. Gegenüber Privatkunden verstehen sich Preise in CHF einschliesslich allfälliger MWST und zwingender Zuschläge. Bei Geschäftskunden wird die MWST-Behandlung ausdrücklich ausgewiesen. Zusatzleistungen und wesentliche Überschreitungen einer Schätzung bedürfen vorgängiger Zustimmung. Auslagen und Fremdkosten werden nur vereinbart oder bei nachweisbarer gesetzlicher Berechtigung verrechnet. Monatliche oder quartalsweise Abrechnung wird im Mandat vereinbart; die Formularauswahl ist lediglich ein Wunsch.
5. Zahlung und Verzug
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Angemessene Vorschüsse können vor Arbeitsbeginn vereinbart werden. Verzug richtet sich nach dem anwendbaren Recht; nach Eintritt des Verzugs gilt der gesetzlich zulässige Verzugszins, nach Schweizer Recht grundsätzlich 5 Prozent jährlich. Keine pauschalen Straf- oder Inkassogebühren: Ein weitergehender Schaden wird nur bei gesetzlichem Anspruch, Nachweis und ohne Doppelverrechnung verlangt. Bei erheblichen Zahlungsrückständen darf Prometeo nach Mahnung, angemessener Nachfrist und Hinweis auf konkrete Folgen Leistungen aussetzen, soweit Sorgfaltspflichten und zwingendes Recht dies zulassen; drohende Fristen werden mitgeteilt.
6. Vertraulichkeit und Daten
Prometeo behandelt nicht öffentliche Kundeninformationen vertraulich, auch nach Mandatsende. Offenlegung erfolgt nur zur rechtmässigen Mandatserfüllung, mit Ermächtigung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten. Eingesetzte Mitarbeitende und Dienstleister werden angemessen verpflichtet und ausgewählt. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, notwendige Auftragsbearbeitungsverträge und zulässige Auslandübermittlungen werden nach tatsächlicher Bearbeitung geregelt. Die Datenschutzerklärung informiert ergänzend; diese AGB sind keine pauschale Einwilligung in beliebige Datenweitergaben. Ein anwaltliches Berufsgeheimnis wird nicht zugesichert.
6a. Schweizer Datenschutzrecht
Für anwendbare Bearbeitungen gelten das DSG (SR 235.1) und die DSV (SR 235.11): insbesondere Bearbeitungsgrundsätze (Art. 6 DSG), Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen (Art. 7), Datensicherheit (Art. 8), Auftragsbearbeitung (Art. 9), Auslandbekanntgabe (Art. 16–17), Information (Art. 19), erforderlichenfalls Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22), Verletzungsmeldungen (Art. 24), Auskunft (Art. 25), Datenherausgabe/-übertragung (Art. 28) und zivilrechtlicher Schutz (Art. 32). Erfasst werden nur erforderliche Daten für Anbahnung, Mandat, Abrechnung, gesetzliche Pflichten und Sicherheit. Berechtigungen werden begrenzt; Daten werden zweckgebunden gesichert und gelöscht, sobald kein rechtmässiger Aufbewahrungsgrund besteht. Art. 958f OR gilt für davon erfasste Buchführungsunterlagen, nicht pauschal für jede Anfrage. Die Datenschutzerklärung nennt die tatsächlichen Bearbeitungen, Empfänger und Fristen. Rechte können unter info@prometeo-treuhand.ch geltend gemacht werden; erforderliche Identitätsprüfungen bleiben verhältnismässig.
6b. EU/EWR und internationale Übermittlungen
Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) gilt, soweit ihr räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist, insbesondere Art. 3. Massgeblich sind Art. 5–6 (Grundsätze und Rechtsgrundlagen), gegebenenfalls Art. 9 (besondere Kategorien), Art. 12–22 (Information und Rechte), Art. 25 (Gestaltung), Art. 28 (Auftragsverarbeitung), Art. 32–35 (Sicherheit, Verletzungsmeldungen und Folgenabschätzung) sowie Art. 44–49 (Drittlandtransfers). Einwilligungen werden nur gesondert eingeholt, wo sie erforderlich sind, und sind widerruflich; die AGB sind keine Werbeeinwilligung. Soweit erforderlich werden Vertretung und Datenschutzbeauftragter nach Art. 27 bzw. 37 benannt. Auslandsübermittlungen setzen eine tatsächlich einschlägige Angemessenheitsentscheidung oder geeignete Garantien, erforderliche Risikoprüfungen und Schutzmassnahmen voraus; Ausnahmen sind keine pauschale Dauerlösung. Rechte auf Beschwerde, gerichtlichen Rechtsschutz und Schadenersatz gemäss Art. 77, 79 und 82 werden nicht beschränkt. Ein konkreter Auftragsverarbeitungsvertrag wird vor weisungsgebundener Verarbeitung geschlossen; die Rollen ergeben sich aus der tatsächlichen Tätigkeit.
6c. USA und weitere Rechtsordnungen
US-Recht wird nur innerhalb seines jeweiligen Anwendungsbereichs berücksichtigt; es gibt keine mit der DSGVO deckungsgleiche allgemeine US-Regelung. Für Kalifornien gelten gegebenenfalls CCPA/CPRA, California Civil Code §§ 1798.100, 1798.105–1798.125, 1798.130, 1798.135, 1798.140 und 1798.145: Transparenz, Löschung, Berichtigung, Auskunft, Widerspruch gegen Verkauf/Sharing, Begrenzung sensibler Daten und Nichtbenachteiligung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Zwingende Rechte nach §§ 1798.150 und 1798.192 bleiben unberührt. Einschlägige Sicherheits-/Verletzungsmeldepflichten, etwa §§ 1798.81.5 und 1798.82, sowie andere anwendbare einzelstaatliche Gesetze bleiben vorbehalten. Bei eröffneter US-Finanzdienstleistungszuständigkeit sind zusätzlich GLBA, 15 U.S.C. §§ 6801–6809, und 16 CFR Parts 313/314 zu prüfen und zu erfüllen; die Schweizer Einordnung ersetzt diese Prüfung nicht. Prometeo verkauft keine Mandatsdaten und verwendet sie nicht für kontextübergreifende Verhaltenswerbung. Vor speziellen Auslandsmandaten werden notwendige Länderinformationen, Bearbeitungsverträge und Schutzmassnahmen festgelegt; diese AGB behaupten keine weltweite Zertifizierung.
7. Kommunikation und Sicherheit
Ordentliche Kontaktkanäle dienen der Termin- und Mandatsanbahnung. Vertrauliche Unterlagen sind ausschliesslich über einen vereinbarten geeigneten Kanal zu übermitteln. WhatsApp ist freiwillig und kein Fristen-, Archiv- oder Dokumentenportal; seine Nutzung überträgt Daten an einen externen Anbieter. Zahlungsänderungen und ungewöhnliche Weisungen sind über einen bekannten zweiten Kanal zu verifizieren. Prometeo trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen; eine absolute Verfügbarkeit oder Sicherheit wird nicht zugesichert. Gesetzliche Melde-, Schutz- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
8. Arbeitsergebnisse und Prüfung
Der Kunde erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen. Vorbestehende Methoden, Vorlagen und Know-how verbleiben bei Prometeo; gesetzliche Rechte an Kundendaten und Unterlagen bleiben unberührt. Weitergabe an Behörden und eigene Berater im Rahmen des Mandats ist zulässig. Dritte dürfen sich ohne gesonderte Vereinbarung nicht auf eine für den Kunden erstellte Beratung verlassen. Erkennbare Fehler sind zeitnah mitzuteilen, damit sie berichtigt werden können; Schweigen bedeutet weder Abnahme noch Verzicht auf gesetzliche Ansprüche.
9. Haftung
Prometeo haftet nach den gesetzlichen Regeln. Ausschliesslich gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden je Mandat und Schadensereignis auf das Zweifache des für die betroffene Leistung vereinbarten Honorars, mindestens jedoch CHF 10 000, begrenzt. Gegenüber Geschäftskunden sind bei leichter Fahrlässigkeit entgangener Gewinn und mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder sonstiger zwingender Haftung und nicht gegenüber Konsumenten. Gesetzlich nicht beschränkbare Hilfspersonenhaftung bleibt bestehen. Ein nachgewiesenes Mitverschulden wird nur nach Gesetz berücksichtigt. Keine verkürzten gesetzlichen Verjährungs- oder Ausschlussfristen. Art. 100 und 101 OR sowie zwingende Datenschutzhaftung bleiben vorbehalten. Ausschliesslich im Geschäftskundenverhältnis und soweit rechtlich zulässig werden Strafschadenersatz (punitive/exemplary damages) und über den Ausgleich des tatsächlichen Schadens hinausgehende Mehrfachentschädigungen ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Entschädigungen sind davon nicht erfasst. Für rechtswidrige Kundendaten oder Weisungen haftet der Kunde nur nach anwendbarem Recht, insbesondere bei nachgewiesenem Verschulden und Kausalität; keine pauschale Überwälzung eigener Datenschutzverstösse oder behördlicher Sanktionen von Prometeo.
10. Beendigung und Unterlagen
Soweit Auftragsrecht gilt, können beide Parteien das Mandat jederzeit nach Art. 404 OR beenden. Geschuldet bleiben ordnungsgemäss erbrachte Leistungen und berechtigte Auslagen; ein Schaden wegen Kündigung zur Unzeit richtet sich ausschliesslich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Keine automatische Kündigungsstrafe oder Vergütung sämtlicher zukünftiger Leistungen. Prometeo ermöglicht eine geordnete Übergabe, informiert über bekannte offene Fristen und gibt herauszugebende Kundenunterlagen zurück. Gesetzlich erforderliche Kopien werden nur für die erforderliche Dauer aufbewahrt; übrige Daten werden nach dem Löschkonzept gelöscht. Der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
11. Internationale Kunden und zwingender Schutz
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandat sind die sachlich zuständigen Gerichte der Stadt Luzern, Schweiz, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist (Art. 17 ZPO; im internationalen Verhältnis gegebenenfalls Art. 5 IPRG und Art. 23 LugÜ). Es gilt Schweizer materielles Recht, soweit zulässig (Art. 116 IPRG). Zwingende Konsumentengerichtsstände und Vorschriften bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere Art. 32 und 35 ZPO, Art. 114 und 120 IPRG, Art. 15–17 LugÜ sowie, soweit anwendbar, Art. 6 Rom-I-Verordnung (EG) 593/2008. Entsprechende zwingende US-Zuständigkeits- und Verbraucherschutzregeln werden nicht abbedungen. Datenschutzrechtliche Behördenzuständigkeiten und zwingende Rechtsbehelfe bleiben bestehen. EU-Verbraucherinformationen und gegebenenfalls Widerruf richten sich insbesondere nach Art. 6, 9–16 der Richtlinie 2011/83/EU und dem anwendbaren Umsetzungsgesetz; erforderliche Belehrungen und ein Musterformular werden vor Abschluss gesondert bereitgestellt. Keine pauschale Verzichtserklärung durch diese AGB.
12. Schlussbestimmungen
Massgeblich ist die beim Abschluss vereinbarte und dem Kunden bereitgestellte Sprachfassung. Unwirksame Bestimmungen werden durch das anwendbare Gesetz ersetzt, ohne zwingenden Kundenschutz zu verkürzen. Die übrigen Bestimmungen gelten nur weiter, soweit dies rechtlich zulässig ist. Kontakt für Fragen und Beanstandungen: info@prometeo-treuhand.ch.