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PROMETEO ACCOUNTING & CONSULTING · LUZERN

MWST-Beratung Schweiz – Pflichten richtig einordnen

Ob Inlandgeschäft, Auslandleistung oder laufende Abrechnung: Wir helfen, die entscheidenden Sachverhalte zu klären und nachvollziehbar zu dokumentieren.

UNSERE LEISTUNGEN

Was wir für Sie übernehmen

Prometeo steht für Klarheit in Ihren Zahlen. Wir klären den tatsächlichen Bedarf, vereinbaren den Leistungsumfang und halten die nächsten Schritte nachvollziehbar fest.

01

MWST-Pflicht beurteilen

Massgebenden Umsatz, Ausnahmen und mögliche freiwillige Registrierung klären.

02

Abrechnungen vorbereiten

Belege, Kontierung, Steuerkennzeichen und Vorsteuer aufeinander abstimmen.

03

Grenzüberschreitende Fälle

Leistungsart, Vertragspartner und Leistungsort individuell einordnen.

04

Prozesse verbessern

MWST-Themen mit der laufenden Buchhaltung sinnvoll verknüpfen.

IHR FALL IST INDIVIDUELL

Was ist in Ihrer Situation sinnvoll?

Die wichtigsten Punkte kennen Sie jetzt. Die konkrete Beurteilung und eine passende Lösung erarbeiten wir persönlich mit Ihnen.

Persönliche Abklärung anfragen →
WISSEN AUS DER PRAXIS

Wichtige Fragen, verständlich erklärt

Wann besteht eine MWST-Pflicht?

Für gewöhnliche Unternehmen gilt gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung grundsätzlich eine Umsatzgrenze von CHF 100'000 jährlich aus massgebenden Leistungen im In- und Ausland. Allerdings sind Ausnahmen, die Art der Leistung, der Beginn einer Tätigkeit sowie besondere Unternehmenskategorien zu berücksichtigen. Die Umsatzhöhe allein beantwortet deshalb nicht jeden Fall.

Welche MWST-Sätze gelten in der Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten laut ESTV grundsätzlich der Normalsatz von 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 %. Ob eine konkrete Leistung steuerbar, ausgenommen oder befreit ist, muss separat beurteilt werden.

Was gilt bei Leistungen ins Ausland?

Ausländische Kunden, Leistungen ausserhalb der Schweiz oder ein ausländischer Unternehmenssitz bedeuten nicht automatisch, dass keine Schweizer MWST-Fragen entstehen. Wichtig sind der tatsächliche Leistungstyp, Ort, Empfänger, die betroffenen Länder und die Vertragsverhältnisse. Wir klären die Fakten, bevor wir eine Behandlung empfehlen.

Fachquellen: ESTV: Mehrwertsteuer · ESTV: MWST-Steuerpflicht

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufige Fragen

Muss jede GmbH MWST abrechnen?

Nein. Umsatzgrenze, Ausnahmen und die konkrete Tätigkeit sind zu prüfen.

Könnt ihr laufende MWST-Abrechnungen übernehmen?

Nach Bestandsaufnahme von Abrechnungsweise, Buchhaltung und Steuerpflicht legen wir den Leistungsumfang fest.

Sind Auslandrechnungen immer ohne Schweizer MWST?

Nein. Das hängt von Art und Ort der Leistung und weiteren Faktoren ab.

Wo stehen die geltenden Regeln?

Die ESTV publiziert aktuelle Informationen und MWST-Merkblätter unter estv.admin.ch.

PERSÖNLICH IN LUZERN

Ein gutes Gespräch. Ein klarer Anfang.

Schildern Sie Ihre Ausgangslage. Wir besprechen die benötigten Unterlagen, den möglichen Leistungsumfang und das weitere Vorgehen.